Der Zugang zu den NEPS-Daten erfordert den Abschluss eines Datennutzungsvertrags mit dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi). Sowohl für die Nutzung der Datenfernverarbeitung mittels RemoteNEPS als auch für die Nutzung des Datensicherheitsraums am LIfBi in Bamberg (On-site) sind entsprechende Ergänzungsverträge abzuschließen.
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NEPS-Datennutzungsvertrag |
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Der Datennutzungsvertrag ist Voraussetzung für jeglichen Zugang zu den NEPS-Daten („Basisvertrag“). Er berechtigt die im Vertrag genannten Personen zur Nutzung aller als Scientific-Use-File auf der Webseite veröffentlichten Daten des Nationalen Bildungspanels. Innerhalb der spezifizierten Projektdauer können diese Datenbestände jederzeit und beliebig oft von der Webseite heruntergeladen werden. |
Änderung des Datennutzungsvertrags |
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Das Formular zur Änderung eines bestehenden Datennutzungsvertrags ermöglicht die Verlängerung der Projektdauer und/oder die nachträgliche Aufnahme weiterer Personen in das Vertragsverhältnis. Zu beachten ist, dass diese Personen derselben wissenschaftlichen Einrichtung wie der Datenempfänger bzw. die Datenempfängerin angehören müssen. |
RemoteNEPS-Ergänzungsvertrag |
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Der Abschluss des RemoteNEPS-Ergänzungsvertrags berechtigt die unterzeichnenden Personen zur Nutzung der weniger stark anonymisierten Daten des NEPS mittels Remote-Desktop-Datenfernverarbeitung. Weitere Voraussetzung für den Zugriff auf das System ist die Authentifizierung mittels eines tippbiometrischen Profils. Die Registrierung dieser Tippbiometrie erfolgt vollständig online. Zu beachten ist, dass die Unterschrift des Datenempfängers bzw. der Datenempfängerin des Basisvertrags auf dem Formular des Ergänzungsvertrags zwingend erforderlich ist. |
On-site-Ergänzungsvertrag |
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Der Abschluss des On-site-Ergänzungsvertrags berechtigt die unterzeichnenden Personen zur Nutzung der am wenigsten anonymisierten Daten des NEPS im Datensicherheitsraum des LIfBi in Bamberg. Die Nutzung eines Onsite-Arbeitsplatzes ist dem FDZ rechtzeitig anzuzeigen. Die Kontrolle des Zugangs zum Datensicherheitsraum erfolgt über eine protokollierte Ausgabe von Transpondern. Zu beachten ist, dass die Unterschrift des Datenempfängers bzw. der Datenempfängerin des Basisvertrags auf dem Formular des Ergänzungsvertrags zwingend erforderlich ist. |
Biometrische Authentifizierung - zur Info |
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Das Merkblatt zur biometrischen Authentifizierung dient der datenschutzrechtlichen Information bezüglich des eingesetzten Tippbiometrie-Verfahrens und der Verarbeitung von biometrischen Informationen am LIfBi. |
Hinweise zur Antragstellung
- Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Einrichtung: Antragsberechtigt sind ausschließlich Arbeitnehmer*innen wissenschaftlicher Einrichtungen, die mindestens über einen Hochschulabschluss verfügen. Handelt es sich bei der Einrichtung nicht um eine Universität oder ein allgemein anerkanntes Forschungsinstitut, so muss ein geeigneter Nachweis für die wissenschaftliche Tätigkeit der Einrichtung (z. B. Auszug aus der Satzung, Selbstdarstellung auf der Webseite) erbracht werden.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens: Für jedes NEPS-Projekt ist ein separater Datennutzungsvertrag abzuschließen. Zur Kennzeichnung des jeweiligen Projekts sind ein Titel, eine kurze Darstellung der zentralen Fragestellungen sowie die Dauer anzugeben. Darüber hinaus sind Kooperationsprojekte mit Partner*innen an mehreren Institutionen, Fortsetzungsprojekte und Qualifizierungsprojekte mit Hilfe der entsprechenden Felder im Formular zu kennzeichnen.
- Zusätzlich beteiligte Personen: Es besteht die Möglichkeit, weitere am Forschungsvorhaben beteiligte Personen in den Vertrag aufzunehmen. Dies gilt insbesondere für Studierende. Zu beachten ist, dass alle Beteiligten eines Vertrags derselben wissenschaftlichen Einrichtung angehören müssen. Bei Kooperationsprojekten mit Partner*innen an mehreren Institutionen sind jeweils separate Datennutzungsverträge (mit gleichem Titel und gleicher Kurzbeschreibung) abzuschließen.
- Verpflichtungen: Der Vertrag verpflichtet auf einen sicheren und vertraulichen Umgang mit den NEPS-Daten. Dazu zählt insbesondere die ausschließliche Nutzung der Daten im Rahmen des Projekts und die Unterlassung von Re-Identifikationsversuchen. Die Verwendung von NEPS-Daten ist in Publikationen anzuzeigen; entsprechende Publikationen sind dem FDZ-LIfBi unaufgefordert mitzuteilen (siehe § 9, Satz 3).
- Einsendung: Ausgefüllte und händisch (!) unterschriebene Formulare können als Scan per E-Mail, als Fax oder ausgedruckt per Post an das Forschungsdatenzentrum übermittelt werden. Die Kontaktinformationen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin sind auf der ersten Seite der Formulare angegeben. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags werden die für die Anmeldung auf dem NEPS-Portal erforderlichen Zugangsinformationen (Nutzernummer und Passwort) in separaten E-Mails an alle beteiligten Personen versandt. Eine Kopie des gegengezeichneten Vertrags geht dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin ebenfalls per E-Mail zu.
- Veröffentlichung: Alle Datennutzungsverträge werden unter der Rubrik Forschungsprojekte auf der NEPS-Homepage mit Informationen aus der Projektbeschreibung aufgeführt (siehe § 6, Satz 1b).